Professionellen Alten- und Krankenpflegediensten ist es oft aufgrund enger Zeitvorgaben durch gesetzliche Bestimmungen nicht möglich, eine umfassende Betreuung mit ausreiched Zeit
- z.B. für persönliche Gespräche -
zu bieten.
Darum haben wir uns zum Ziel gesetzt Ihnen durch die AVANOS Betreuungen genau das, was Sie und Ihre Angehörigen benötigen, sowie eine durchgehend qualifizierte Beratung durch unsere fachlich kompetenten Mitarbeiter zukommen zu lassen.
Unser Betreuungsdienst wird bei Vorliegen eines Pflegegrades von den Pflegekassen, sowie den privaten Krankenkassen nach § 45 SGB XI (zusätzliche Betreuungsleistungen) anerkannt und finanziert.
Wenn kein Pflegegrad vorliegt und Sie somit keinen Anspruch auf zusätzliche Betreuungsleistungen durch die Pflegekasse haben, können Sie unsere Dienstleistungen auch als Selbstzahler in Anspruch nehmen. Die Kosten für Selbstzahler erläutern wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch.
Informieren Sie sich näher zu unserem Leistungsspektrum, indem Sie Kontakt mit uns aufnehmen.